Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der bms best modification systems GmbH

  1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen, Verkäufe, Angebote und Verträge zwischen bms best modificastion gmbh GmbH – im folgenden bms genannt – und der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Gegenpartei ist diejenige, die durch Unterzeichnung eines Schriftstücks oder anderweitig die Geltung der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen angenommen hat. Anderslautende Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich beanstandet oder zurückgewiesen werden.

  1. Angebote und Verträge

Angebote von bms sind immer unverbindlich. Diese können deshalb von bms vor der Annahme oder auch sofort nach der Annahme widerrufen werden. Verträge zwischen bms und der Gegenpartei kommen erst durch den Versand einer Auftragsbestätigung zustande. Trotzdem gilt ein Vertrag zwischen bms und der Gegenpartei als zustande gekommen, wenn bms den Auftrag ausführt und der Gegenpartei eine Rechnung oder einen Lieferschein übersendet. In diesem Fall gilt die/der von bms an die Gegenpartei geschickte Rechnung oder Lieferschein als Auftragsbestätigung. Legt die Gegenpartei nicht unverzüglich mittels eines an bms gerichteten Einschreibens Widerspruch gegen den Inhalt einer Auftragsbestätigung ein, dann gilt in Bezug auf den Inhalt der Auftragsbestätigung, dass dieser eine korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrages darstellt.

  1. Bestellung/Lieferfristen

Die auf den Bestellformularen aufgeführten Lieferfristen werden nach bestem Wissen festgelegt und sind keine Fixtermine. Irgendwelche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. bms übernimmt keine Haftung für Terminüberschreitungen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretenen Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei den Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – netto ab Werk/ Lager des Verkäufers, einschließlich der vom Verkäufer zu bestimmenden Verpackung, jedoch exklusive der Kosten für Transport, evtl. vom Käufer gewünschter Transportversicherung sowie der Umsatzsteuer. Preis-änderungen, z. B. aufgrund gestiegener Zölle, Einkaufspreise, Kursschwankungen etc. bleiben vorbehalten. Der Verkäufer ist berechtigt, die Preise zu erhöhen, auch wenn sie sich erst nach Vertragsabschluss ergeben. Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Mangels anderer Vereinbarung sind mehr als die Hälfte des Preises bei Vertragsabschluss, 70 % des Preises bei Lieferung und der Rest nach Schlussrechnung fällig. Die Rechnungsbeträge sind jeweils innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Geschäftskonto von bms einzuzahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Der Käufer kommt ohne weiteres mit Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug. Im Verzugsfall gelten Verzugszinsen in Höhe von über einem Prozent über dem gesetzlichen Verzugszinssatz pro Jahr und der Ersatz aller dem Unternehmen entstandenen Mahn- und Einbringungskosten als vereinbart.

  1. 5. Lieferung und Transport

Die von bms angegebenen Lieferfristen sind stets unverbindlich, außer es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Wir veranlassen den Transport der Ware bis zu der uns vom Käufer genannten Empfangsstation nach unserem besten Ermessen und unter Ausschluss jeglicher Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung und Verpackung. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung das Werk verlassen hat bzw. an die den Transport ausführende Person übergeben wurde. Versicherungsverträge irgendwelcher Art, wie z.B. Gütertransportversicherung für die verkaufte Ware werden von uns nur abgeschlossen, wenn wir vom Käufer hierzu ausdrücklich und schriftlich beauftragt worden sind. Sämtliche mit dem Transport verbundenen Kosten wie Verpackung, Fracht usw. sowie allfälliger Versicherungsprämien gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers. Zu Teillieferungen oder Teilleistungen ist der Verkäufer jederzeit berechtigt. Im Falle der Annahmeverweigerung haftet der Käufer für die dadurch entstandenen Kosten, es sei denn, die Annahmeverweigerung beruht auf Falschlieferung, die die Verwendung der Gesamtlieferung unmöglich macht. Für Lieferungen wird ein pauschaler Transportkostenanteil (ohne Versicherungskosten) in Rechnung gestellt. Die Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Sämtliche Güter, die bms an die Gegenpartei liefert, bleiben somit Eigentum von bms, bis die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber bms vollumfänglich nachgekommen ist, worunter auch die Bezahlung fälliger Zinsen und Kosten zu verstehen ist.

  1. Förderabwicklung

Sollte aus irgendwelchen Gründen die beantragte Förderung von Seiten der Förderstelle nicht ausbezahlt werden kann bms keine Garantie (Haftung) übernehmen!

  1. Forderungsabtretung

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

  1. Gewährleistung und Haftung

bms gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden die Montage-, Betriebs oder Wartungsanleitungen von den Herstellern nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den original Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit eine Mangel hierauf zurückzuführen ist. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so gelten darüber hinaus folgende Einschränkungen der Gewährleistungspflichten als vereinbart: Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur und Photovoltaikmodule, etc.) Mängelrügen müssen uns binnen einer nicht erstreckbaren Frist von 2 Tagen nach Empfang der Ware durch eingeschriebenen Brief mengen- und sortenmäßig detailliert mitgeteilt werden. Der Käufer muss uns überdies Gelegenheit bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu besichtigen und zu überprüfen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach oder erfolgt die Mängelrüge verspätet, so ist jede Gewährleistung bzw. Haftung unsererseits ausdrücklich ausgeschlossen. Wird eine rechtzeitige und formgerechte Mängelrüge als begründet anerkannt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, gegen Rückgabe der mangelhaften Ware entweder neue Ware zu liefern oder dem Käufer den auf die mangelhafte Ware entfallenden Kaufpreis zu vergüten. Jede weitere Inanspruchnahme unsererseits, wie z.B. auf Vergütung von direkten oder indirekten Schäden, Verzugszinsen und dergleichen wird hiermit ausdrücklich und unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen.

* Voraussetzung für eine Haftung, Gewährleistung oder Garantieleistung durch bms ist zudem, dass – der Einbau entsprechend der Montageanleitung in der jeweils geltenden Fassung durch einen konzessionierten Installateur erfolgt; bms die Gelegenheit zur Prüfung von Beanstandungen an Ort und Stelle unverzüglich nach dem Auftreten etwaiger Mängel gegeben wurde; eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Inbetriebnahme sowie die jährliche Überprüfung und Wartung durch ein hierzu konzessioniertes Fachunternehmen vorliegt.

  1. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat (außer bei Verbrauchergeschäften) der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

  1. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

  1. Garantie

Außer der auf den Produkten abgedruckten Beschreibung wirken keine ausdrücklichen Garantien. Der Verkäufer weist jegliche implizierte Garantien für Verkaufstüchtigkeit oder Eignung für einen besonderen Zweck ab. Da der Verkäufer nicht für irgendwelche Folgeschäden oder indirekte Schäden verantwortlich gemacht werden kann, wird der Verkäufer vielmehr nach eigener Wahl entweder die verkauften Waren ersetzen oder den Kaufpreis zurückerstatten. Werden die Waren nach Ablieferung durch den Verkäufer auf irgendeine Weise geändert oder modifiziert, wird jede Haftung abgelehnt. „Die angeführten Garantien sind Herstellergarantien welche auch bei Ausfall oder Insolvenz der Lieferanten (Hersteller) von der bms nicht übernommen werden.“

  1. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Kauf und der Lieferung unserer Waren stehen, gilt der Gerichtsstand Steyr als vereinbart. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, so dass eine Rückverweisung auf eine ausländische Rechtsordnung nicht statt zu finden hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Uns bleibt es indessen unbenommen, den Käufer auch an seinem ordentlichen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen. Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Recht, unter ausdrücklicher Wegbedingung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.

  1. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung, Verwendung und Überlassung sämtlicher personenbezogenen und sonstigen, mit diesem Rechtsgeschäft zusammenhängenden Daten in elektronischer Form.

  1. Urheberrechte

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

  1. Schriftformerfordernis, Salvatoresche Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertragsverhältnisses oder dieser AGB bleiben die restlichen Bestimmungen vollinhaltlich aufrecht. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden von den Vertragspartnern durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommen.

bms best modification systems GmbH
Buchenweg 7/2
A-4484 Kronstorf
E-mail: office@bmsystems.at
Tel: + 43 676 66 277 81